Dupes verstehen

Dupe und Fälschung: Der Unterschied ist rechtlich eindeutig

Eine Marke kopieren ist verboten, einen Duft nachbauen nicht. Warum Duftkompositionen kaum schützbar sind und wo die Grenze im Alltag tatsächlich verläuft.

von DupeVergleich · · 9 Min Lesezeit

Ein Dupe und eine Fälschung haben dasselbe Ziel: Sie sollen riechen wie ein teures Original und einen Bruchteil kosten. Rechtlich sind es trotzdem zwei völlig verschiedene Dinge, und die Grenze verläuft nicht im Flakon, sondern auf dem Etikett.

Eine Fälschung behauptet, das Original zu sein. Sie trägt den Markennamen, kopiert Schriftzug und Verpackung und wird als echte Ware verkauft. Das ist eine Markenverletzung und in Deutschland nach § 143 MarkenG strafbar: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmäßigem Handeln drei Monate bis fünf Jahre. Verfolgt wird in der Regel auf Antrag des Verletzten, bei besonderem öffentlichem Interesse auch von Amts wegen.

Ein Dupe behauptet gar nichts. Er trägt einen eigenen Namen – bei uns heißen die Nachbauten von Creed Aventus etwa „Musky Oakmoss“, „L'ARISE – 482“ oder „Poseidon's Elixir 2.0“ – und verkauft eine Duftkomposition, nicht eine Marke. Und genau an der Duftkomposition greift das Recht kaum.

Der Duft selbst ist fast schutzlos

Das Markenrecht schützt Zeichen, mit denen ein Anbieter seine Waren von fremden unterscheidet: Wörter, Logos, Formen. Ein Geruch als solcher lässt sich dafür praktisch nicht anmelden. Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache Sieckmann (C-273/00, Urteil vom 12. Dezember 2002) verlangt, dass die Darstellung eines Zeichens klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein muss. Eine chemische Formel, eine Wortbeschreibung und die Hinterlegung einer Duftprobe erfüllen das nach dem Urteil allesamt nicht. Geruchsmarken existieren damit fast nur in der Theorie.

Beim Urheberrecht ist die Lage international uneinheitlich – und ausgerechnet an einem Parfüm besonders gut dokumentiert. Der niederländische Hoge Raad sprach 2006 im Streit Lancôme gegen Kecofa dem Duft von Trésor Urheberrechtsschutz zu. Wenige Tage zuvor hatte die französische Cour de cassation genau gegenteilig entschieden: Der Duft eines Parfüms sei die bloße Umsetzung von Fachkönnen und keine schutzfähige Ausdrucksform. Diese Linie hat das Gericht 2013 bestätigt.

Für die EU hat der Gerichtshof den entscheidenden Baustein 2018 nachgeliefert, allerdings am Beispiel eines Streichkäses. In der Sache Levola Hengelo (C-310/17, Urteil vom 13. November 2018) entschied er, dass der Geschmack eines Lebensmittels kein „Werk“ im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie ist: Geschmackseindrücke seien subjektiv und veränderlich, eine präzise und objektive Identifizierung sei nicht möglich. Ein Urteil zum Duft gibt es bislang nicht. Dass die Begründung sich eins zu eins auf Geruch übertragen lässt, liegt nahe, ist aber gerichtlich nicht entschieden – das gehört zur ehrlichen Antwort dazu.

Bleibt das Patentrecht. Es schützt neue Moleküle und Herstellungsverfahren, und in diesem Bereich gibt es reichlich Schutzrechte der Riechstoffhersteller. Ein Duftakkord – also die Zusammenstellung bekannter Rohstoffe zu einem Gesamteindruck – ist damit nicht erfasst. Wer ein Original mit Gaschromatografie zerlegt und aus frei verfügbaren Rohstoffen etwas Ähnliches mischt, verletzt kein Patent.

Warum kein Dupe-Flakon „Creed“ sagt

Die Kehrseite dieser Freiheit ist eine strenge Grenze bei der Werbung. Im Verfahren L'Oréal gegen Bellure (C-487/07, Urteil vom 18. Juni 2009) ging es um Vergleichslisten, mit denen ein Anbieter Händlern zeigte, welches seiner Billigparfüms welchem Luxusduft entsprach. Der Gerichtshof entschied: Wer seine Ware in einer solchen Liste als Imitation einer bekannten Marke darstellt, verstößt gegen die Vorgaben zur vergleichenden Werbung, und der daraus gezogene Vorteil gilt als unlautere Ausnutzung des Rufs. Eine Verwechslungsgefahr ist dafür nicht nötig. Es genügt, dass sich jemand in die Sogwirkung der fremden Marke begibt, um von deren Anziehungskraft zu profitieren.

Dieses Urteil ist der Grund für die eigentümliche Namensgebung der ganzen Branche. In unserer Datenbank stehen 6.789 Dupes von 17 Anbietern. In elf Produktnamen taucht der Markenname des Originals auf – und diese elf halten der Prüfung nicht stand: Es sind Fälle, in denen unsere Zuordnung arabische Häuser wie Al Haramain, Ajmal oder Nabeel als Marke geführt hat, oder wo der Shop selbst Zusätze wie „Stronger Version“ im Namen trägt. Ein Dupe, der wirklich „Chanel“, „Dior“ oder „Creed“ auf die Flasche schreibt, ist in diesem Katalog nicht enthalten.

Stattdessen behilft man sich mit Nummern und Fantasienamen. DIVAIN nummeriert schlicht durch, ÉCLAT und L'ARISÉ ebenfalls, Perfume Parlour vergibt Namen mit hörbarem Anklang – „Avalanche“ für Aventus –, und Dossier benennt nach dem Akkord: „Musky Oakmoss“. Näher an der Grenze bewegen sich zwei Anbieter, die den Duftnamen des Originals offen führen: Alle 243 Dupes von The Essence Vault heißen „Inspired by …“, 54 von 56 bei Dalal Duftzwillinge „Inspiriert von …“. Zusammen sind das 297 Produkte, gut vier Prozent des Feldes. Ob diese Praxis nach der Bellure-Linie noch trägt, ist eine offene Frage; entschieden ist sie für diese Shops nicht.

Der Preis ist das ehrlichste Erkennungsmerkmal

Für den Käufer ist die juristische Systematik weniger nützlich als eine einfache Beobachtung: Fälschung und Dupe unterscheiden sich im Preis auf gegenläufige Weise. Eine Fälschung muss nahe am Originalpreis liegen, sonst funktioniert die Täuschung nicht – wer 300 Euro für einen Creed erwartet, wird bei 40 Euro misstrauisch. Ein Dupe muss weit darunter liegen, sonst hat er kein Argument.

Über alle 3.454 Fälle, in denen wir sowohl einen Originalpreis als auch einen Dupe-Preis je Milliliter haben, liegt der Faktor im Median bei 3,5, im Mittel bei 4,5, und im obersten Zehntel bei 8,8 und mehr. Der Milliliter Dupe kostet im Schnitt 69,3 Cent, der Median liegt bei 62,3 Cent. Beim Original ist der Median 1,65 Euro. Preise je Milliliter stammen bei uns aus der günstigsten regulären Größe ab 20 Millilitern, nicht aus Probierflakons.

Creed Aventus zeigt die Spannweite gut. Der Duft von 2010 kostet 340 Euro für 100 Milliliter, also 3,40 Euro je Milliliter, und steht in unserer Datenbank bei einer Wertung von 8,4 aus 8.453 Stimmen. Diese Wertungen sind Selbsteinschätzungen von Käufern und Sammlern, keine Labordaten – das gilt für die Dupe-Bewertungen genauso. Wir führen 15 Dupes zu diesem einen Duft:

AnbieterProduktnameje mlBewertung
The Essence VaultInspired by Aventus – 2000,35 €keine
L'ARISÉL'ARISE – 4820,37 €4,8 aus 355
Perfume ParlourAvalanche Aqua For Men – 19930,78 €4,1 aus 14
DossierMusky Oakmoss0,78 €4,4 aus 1.872
ÉCLATÉCLAT 262 VIP – Musky Apple0,91 €4,9 aus 82
The Dua BrandPoseidon's Elixir 2.01,53 €4,9 aus 92
Creed (Original)Aventus3,40 €8,4 aus 8.453

Der Abstand reicht damit vom Zehnfachen bis zum gut Doppelten. Wer ein Angebot für „Creed Aventus, 100 ml, 89 Euro“ sieht, hat keines dieser beiden Dinge vor sich: Für ein Original ist es zu billig, für einen Dupe ist es zu teuer und trägt den falschen Namen. Das ist das Preisfenster, in dem Fälschungen leben.

Die Nähe-Angaben, die wir je Anbieter führen – von 78 bis 98 Prozent –, taugen für diese Unterscheidung nicht. Sie sind ein Markenquerschnitt und ausdrücklich kein Messwert für den einzelnen Flakon; ein solcher Wert lässt sich für Duft nicht seriös bestimmen. Ein Dupe mit hoher Nähe ist deshalb kein „besseres Falschprodukt“, sondern ein anderes Produkt.

Was bei einer Fälschung sonst noch fehlt

Wer Kosmetik im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt, muss nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese Person muss vor dem Verkauf einen Sicherheitsbericht erstellen lassen, eine Produktinformationsdatei führen und das Produkt samt Rezeptur im europäischen Meldeportal CPNP anmelden, damit Giftinformationszentren und Aufsichtsbehörden im Ernstfall wissen, was drin ist.

Ein seriöser Dupe-Hersteller durchläuft dieses Verfahren wie jede andere Kosmetikfirma. Eine Fälschung durchläuft es definitionsgemäß nicht – sie tritt ja unter fremdem Namen auf und hat keine eigene verantwortliche Person. Das ist der eine Punkt, an dem der Unterschied nicht nur juristisch, sondern praktisch spürbar wird: Bei einer Fälschung weiß niemand, was in der Flasche ist, und es gibt keine Stelle, an die man sich bei einer Reaktion halten könnte. Über konkrete Inhaltsstoffe konkreter Fälschungen sagen wir nichts, weil uns dazu keine belastbaren Analysen vorliegen.

Bei der Einfuhr greift die Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Der Zoll hält verdächtige Sendungen an, und wenn der Rechteinhaber die Verletzung bestätigt und der Warenbesitzer nicht widerspricht, werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet, ohne dass zuvor gerichtlich festgestellt werden muss, dass tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Ausgenommen sind nach Artikel 1 Absatz 4 nur Waren ohne gewerblichen Charakter im persönlichen Gepäck von Reisenden – die Bestellung im Internet fällt nicht darunter.

Wie groß das Problem ist, zeigt der gemeinsame Bericht von EUIPO und der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 1. Oktober 2025. Für 2024 weist er 112 Millionen beschlagnahmte gefälschte Artikel mit einem geschätzten Einzelhandelswert von 3,8 Milliarden Euro aus; rund 20 Millionen davon hielt der Zoll an der EU-Außengrenze an, im Wert von etwa 1,5 Milliarden Euro. Auf Parfüms und Kosmetik entfielen 3,04 Prozent der beschlagnahmten Artikel.

Wo die Grenze unscharf wird

Zwischen sauberem Dupe und Fälschung liegt ein Bereich, in dem es auf Details ankommt. § 4 Nr. 3 UWG verbietet die Nachahmung fremder Waren, wenn sie eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft herbeiführt, die Wertschätzung des Originals unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt, oder wenn die nötigen Kenntnisse und Unterlagen unredlich erlangt wurden. Der Duft im Inneren ist damit weiterhin frei – die Aufmachung ist es nicht.

  • Flakonform und Verpackung: Ein Nachbau, der die charakteristische Flasche des Originals übernimmt, kann über das Wettbewerbsrecht oder ein eingetragenes Design angreifbar sein, auch wenn kein fremder Markenname darauf steht.
  • Werbung mit dem Originalnamen: Die Bellure-Entscheidung betrifft Vergleichslisten. Wo genau die Grenze zwischen zulässiger Beschreibung und unzulässiger Imitationswerbung liegt, wird im Einzelfall entschieden.
  • Der Zwischenhandel: Ein Dupe ist im Herkunftsland legal hergestellt und bleibt es auch beim Weiterverkauf. Eine Fälschung bleibt eine Fälschung, egal über wie viele Marktplätze sie läuft.
  • „Original-Restposten“ zu Dupe-Preisen: Wer echte Ware weit unter Marktpreis anbietet, ohne eine Herkunft nennen zu können, verkauft in aller Regel keine Schnäppchen.

Der Kaufentscheidung hilft am Ende eine schlichte Frage: Was steht auf der Flasche? Wer einen Duft möchte, der an ein Original erinnert, kauft ihn unter einem fremden Namen und weiß, was er bekommt – eine Interpretation, mal näher, mal weiter weg, in jedem Fall ein eigenständiges Produkt mit eigenem Hersteller und eigener Verantwortlichkeit. Wer den Markennamen des Originals zum Dupe-Preis geliefert bekommt, hat weder das eine noch das andere gekauft.

Creed Aventus mit allen 15 Dupes, Preis je Milliliter und Bewertung

Quellen

  1. Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. Juni 2009, L'Oréal SA u. a. gegen Bellure NV u. a., C-487/07 · Gerichtshof der Europäischen Union / EUR-Lex · abgerufen am 14. August 2026
  2. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2002, Ralf Sieckmann gegen Deutsches Patent- und Markenamt, C-273/00 · Gerichtshof der Europäischen Union, dokumentiert bei dejure.org · abgerufen am 14. August 2026
  3. Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. November 2018, Levola Hengelo BV gegen Smilde Foods BV, C-310/17 · Gerichtshof der Europäischen Union, dokumentiert bei MIR – Medien Internet und Recht · abgerufen am 14. August 2026
  4. Cour de cassation, chambre commerciale, 10 décembre 2013, 11-19.872 (Schutz einer Duftkomposition durch das Urheberrecht) · Légifrance, Direction de l'information légale et administrative · abgerufen am 14. August 2026
  5. Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden · Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex · abgerufen am 14. August 2026
  6. European Union detains 112 million counterfeit items worth €3.8 billion in 2024 · Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, gemeinsam mit EUIPO · abgerufen am 14. August 2026

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Die Ratgeber-Beiträge entstehen in der Redaktion von DupeVergleich – auf Basis der eigenen Datenbank mit gemessenen Preisen, Nähe-Bewertungen und Duftprofilen sowie der jeweils unter dem Text genannten Quellen. Redaktion

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