Dupes verstehen

Die Inhaltsstoffliste lesen: Was auf dem Etikett stehen muss

Aus 26 deklarationspflichtigen Duftstoffallergenen sind über 80 geworden – die neue Liste gilt seit dem 31. Juli 2026. Was auf dem Flakon stehen muss, was die Reihenfolge verrät und was ihr Fehlen über einen Anbieter aussagt.

von DupeVergleich · · 8 Min Lesezeit

Auf der Rückseite eines Duftflakons steht mehr Pflichttext als auf den meisten Lebensmitteln. Die Rezeptur erfährt man dort nicht – die ist als Betriebsgeheimnis geschützt. Zwei andere Dinge lassen sich aber ablesen: welche bekannten Kontaktallergene über der Meldeschwelle enthalten sind, und ob der Verkäufer das europäische Kosmetikrecht überhaupt anwendet. Bei Dupes ist der zweite Punkt der aufschlussreichere.

Die Regeln stehen in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Sie gilt für jedes kosmetische Mittel, das in der EU in Verkehr gebracht wird – für den Flakon eines Luxushauses genauso wie für den Nachbau, der ein Zehntel kostet. Ein Dupe ist rechtlich kein Sonderfall, sondern ein Parfum wie jedes andere. Wer einen Duftzwilling verkauft, hat dieselben Kennzeichnungspflichten wie das Original, das er nachstellt.

Seit dem 31. Juli 2026 kommt eine deutlich längere Allergenliste dazu. Wer jetzt Etiketten vergleicht, sieht deshalb für Jahre beides nebeneinander: alte Kennzeichnung mit einer Handvoll Allergennamen und neue mit dreißig und mehr. Das ist kein Qualitätsunterschied, sondern ein Stichtag.

Die Pflichtangaben nach Artikel 19

Artikel 19 der Kosmetikverordnung zählt auf, was unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar auf Behältnis und Verpackung stehen muss. Die Liste ist kurz und lässt wenig Spielraum.

AngabeWoAnmerkung
Name und Anschrift der verantwortlichen PersonFlakon und UmkartonMuss in der EU ansässig sein
UrsprungslandFlakon und UmkartonNur bei Einfuhr aus einem Drittland
NenninhaltFlakon und UmkartonIn Gramm oder Milliliter
Mindesthaltbarkeit oder PAO-SymbolFlakon und UmkartonDas geöffnete Tiegel-Symbol steht für die Haltbarkeit nach dem Öffnen
ChargennummerFlakon, notfalls nur UmkartonMacht eine Rückrufaktion überhaupt erst möglich
VerwendungszweckFlakon und UmkartonEntfällt, wenn er aus der Aufmachung hervorgeht
Liste der BestandteileUmkarton genügtEingeleitet mit dem Wort „Ingredients“

Zwei Details werden regelmäßig übersehen. Erstens darf die Bestandteilliste allein auf der Umverpackung stehen – wer den Karton wegwirft, wirft bei vielen Düften die einzige Fassung der Liste weg. Zweitens müssen Nenninhalt, Haltbarkeit, Warnhinweise und Verwendungszweck in Deutschland auf Deutsch stehen; für die Bestandteilliste gilt das nicht, sie ist bewusst international und läuft überall in denselben INCI-Namen.

INCI steht für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Es ist ein Namensverzeichnis, kein Gütesiegel: Jeder Stoff bekommt eine feste Bezeichnung, damit „Aqua“ in Lissabon und in Tallinn dasselbe meint. Pflanzliche Rohstoffe erscheinen mit ihrem botanischen Namen, deshalb steht auf einem Patchouli-Duft „Pogostemon Cablin Oil“ und nicht „Patschuli“.

Warum „Parfum“ fast die ganze Rezeptur verdeckt

Riech- und Aromastoffe dürfen unter dem Sammelbegriff „Parfum“ beziehungsweise „Aroma“ zusammengefasst werden. Dahinter steckt in der Regel die eigentliche Komposition – die Mischung, um die es beim Duftkauf geht. Der Gesetzgeber lässt das zu, weil eine vollständige Offenlegung die Rezeptur preisgäbe. Für den Käufer heißt das: Der informativste Bestandteil der Liste ist gerade der, der nicht aufgeschlüsselt wird.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist der Grund, warum die Liste trotzdem etwas taugt. Duftstoffe mit erhöhtem Allergiepotenzial müssen einzeln genannt werden, sobald sie eine Konzentrationsschwelle überschreiten: 0,001 Prozent – also zehn Teile pro Million – in Produkten, die auf der Haut bleiben, und 0,01 Prozent in Produkten, die abgespült werden. Parfum bleibt auf der Haut, für Düfte gilt deshalb immer die strengere Schwelle.

Diese Einzelnennung gibt es seit 2003, damals mit 26 Stoffen in Anhang III der Kosmetikverordnung. Die Verordnung (EU) 2023/1545 hat die Liste umgebaut: Sie fügt neue Einträge hinzu, ändert bestehende und streicht einzelne. Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zählt danach 82 kennzeichnungspflichtige Positionen, davon 54 Einzelstoffe und 28 Naturextrakte. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit spricht schlicht von „über 80“.

Neu ist vor allem, dass ätherische Öle und Extrakte namentlich auftauchen und nicht mehr im Sammelbegriff verschwinden. Dazu kommen Stoffe, die erst unterwegs allergen werden: Limonen, Linalool und Geraniol oxidieren an der Luft, Zimtalkohol und Eugenol werden erst in der Haut umgewandelt. Wer ein zwei Jahre offen stehendes Fläschchen plötzlich schlechter verträgt als am Anfang, hat es womöglich mit genau diesem Effekt zu tun.

Die Fristen sind gestaffelt: Produkte, die neu in Verkehr gebracht werden, mussten bis zum 31. Juli 2026 umgestellt sein. Ware, die vorher schon im Markt war, darf bis zum 31. Juli 2028 weiter abverkauft werden. Ein Flakon mit kurzer Allergenliste ist also bis 2028 kein Regelverstoß, sondern womöglich einfach älterer Bestand.

Was die Reihenfolge verrät

Die Bestandteile stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe. Diese Ordnung endet allerdings bei einem Prozent: Alles darunter darf in beliebiger Reihenfolge folgen. Bei einem Parfum betrifft das praktisch den gesamten Allergenblock am Ende. Aus der Position von „Limonene“ lässt sich deshalb nichts über die Menge ableiten.

Aussagekräftig sind nur die ersten zwei, drei Einträge. Ein typischer alkoholischer Duft beginnt mit „Alcohol Denat.“ – vergälltem Ethanol, dem Trägerstoff. Was danach kommt, ist der interessante Teil. Steht „Parfum“ an zweiter Stelle und Wasser erst dahinter, ist der Duftölanteil größer als der Wasseranteil. Steht Wasser vor „Parfum“, ist es umgekehrt. Das ersetzt keine Konzentrationsangabe, aber es ist die einzige Mengeninformation, die die Liste überhaupt hergibt.

Ein Beispiel aus unserem Katalog: Für ÉCLAT Brown Sugar & Gardenia nennt die Produktseite die Reihenfolge „Alcohol Denat., Parfum / Fragrance, Aqua / Water“ und danach knapp 25 weitere Positionen, darunter Benzyl Salicylate, Coumarin, Linalool, Limonene, Citral und Isoeugenol. „Parfum“ steht vor Wasser. Mehr als das lässt sich aus der Liste seriös nicht herauslesen – wie hoch der Anteil tatsächlich ist, steht dort nicht.

Ein langer Allergenblock ist übrigens kein schlechtes Zeichen. Naturstoffe bringen von Haus aus viele der gelisteten Substanzen mit: Bergamotte liefert Limonen, Lavendel Linalool, Tonkabohne Cumarin. Ein Duft mit dreißig Allergennamen kann schlicht mehr Naturmaterial enthalten als einer mit fünf. Umgekehrt sagt eine kurze Liste weder etwas über Reinheit noch über Verträglichkeit.

Was das Fehlen der Liste über einen Anbieter sagt

Hier wird es für Dupe-Käufer praktisch. Artikel 4 der Kosmetikverordnung verlangt für jedes in der EU vermarktete Produkt eine verantwortliche Person mit Sitz in der Union. Bei eingeführter Ware ist das grundsätzlich der Importeur, sofern er nicht schriftlich einen Bevollmächtigten benennt. Diese Person hält die Produktinformationsdatei bereit und meldet das Produkt vor dem Verkauf im europäischen Notifizierungsportal CPNP an. Ohne sie darf das Produkt in der EU nicht auf den Markt.

In unserer Datenbank stehen derzeit 16 sichtbare Anbieter mit zusammen 5.714 Duftzwillingen. Sieben davon haben ihren Firmensitz in der EU und stellen 1.155 Einträge; neun sitzen außerhalb der EU oder haben keinen belastbar zuzuordnenden Sitz und stellen 4.086 Einträge. Das Gewicht liegt also klar bei Anbietern, für die die europäischen Pflichten nicht selbstverständlich greifen.

Firmensitz und Versandort fallen dabei regelmäßig auseinander. Fiore Parfums führt einen Sitz in Delaware und versendet aus Deutschland, Epris Fragrances einen in New Mexico und versendet ebenfalls aus Deutschland, Kazaar Fragrances einen karibischen Sitz und versendet aus der Schweiz. Perfume Parlour und The Essence Vault sitzen und versenden in Großbritannien, das seit dem Brexit Drittland ist. Nichts davon ist für sich genommen ein Verstoß – ein Lager in Deutschland kann sehr wohl von einer ordnungsgemäß benannten verantwortlichen Person betrieben werden. Es heißt nur, dass man nicht vom Impressum auf die Rechtslage schließen kann.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für Behältnis und Verpackung, nicht für die Produktseite im Shop. Wer die Liste trotzdem online zeigt, macht sie vor dem Kauf prüfbar – ÉCLAT nennt auf der Produktseite die vollständige INCI-Liste und mit „ÉCLAT GmbH, Ruhberg 9, 35463 Fernwald“ eine deutsche Anschrift. Auf der von uns am 14. August 2026 geprüften Produktseite von The Dua Brand („Decadent Amber“) standen dagegen nur Duftnoten und der Hinweis „Handcrafted in Los Angeles“; eine Bestandteilliste und eine Anschrift waren dort nicht zu finden. Ob auf dem gelieferten Flakon ein regelkonformes Etikett klebt, lässt sich von außen nicht beurteilen – das ist genau die Lücke.

Was die Liste nicht leistet

Die Bestandteilliste ist kein Verträglichkeitsurteil. Sie nennt Stoffe, für die ein erhöhtes Sensibilisierungspotenzial dokumentiert ist – nicht mehr. Wer keine diagnostizierte Kontaktallergie hat, muss aus dreißig Allergennamen nichts folgern. Wer eine hat, kann gezielt nach dem Auslöser suchen, den der Hauttest ergeben hat. Alles dazwischen ist Spekulation, und Empfehlungen zur Hautverträglichkeit gehören zu einer Ärztin, nicht in eine Duftdatenbank.

Über die Nähe zum Original sagt die Liste ebenfalls nichts. Zwei Düfte können sich in den deklarierten Allergenen stark überschneiden und trotzdem völlig verschieden riechen, weil der entscheidende Teil unter „Parfum“ liegt. Unsere Ähnlichkeitswerte sind ein Querschnitt über die jeweilige Marke, kein Messwert für den einzelnen Flakon; unsere Haltbarkeitsangaben sind redaktionelle Einschätzungen; die Sternbewertungen sind Selbsteinschätzungen von Käufern, keine Labordaten. Wer die Ähnlichkeit wirklich wissen will, muss riechen.

Und sie sagt nichts über den Preis. Der reicht in unserem Katalog von 6,5 Cent bis 319,3 Cent je Milliliter, gerechnet über die günstigste reguläre Größe ab 20 Millilitern; der Mittelwert der Verteilung liegt bei 62,3 Cent. Anbieter mit EU-Sitz liegen im Median bei 53,4 Cent, Anbieter mit Sitz außerhalb der EU oder unklarem Sitz bei 68,1 Cent. Das ist ein Zusammenhang über 16 Shops und kein Beleg dafür, dass Regelkonformität billiger wäre – die Stichprobe ist zu klein und die Sortimente sind zu verschieden. Es widerlegt immerhin die Annahme, man kaufe sich mit einem Drittlandshop automatisch einen Preisvorteil.

Alle Dupe-Marken mit Firmensitz, Versandland und Preisniveau im Vergleich

Bis zum 31. Juli 2028 laufen alte und neue Kennzeichnung nebeneinander. In dieser Zeit ist die Länge des Allergenblocks vor allem ein Hinweis auf das Abfülldatum. Was danach übrig bleibt, ist die schlichtere Frage: Findet sich auf dem Flakon eine verantwortliche Person, eine Chargennummer und das Wort „Ingredients“ – oder nicht.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffallergenen · EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · abgerufen am 14. August 2026
  2. Neue Duftstoffregulierung in der Kosmetik · AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit · abgerufen am 14. August 2026
  3. Kennzeichnung von Duftstoffen · Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) · abgerufen am 14. August 2026
  4. Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten – Art. 19 EU-Kosmetik-VO: Ein Leitfaden · DIEKMANN Rechtsanwälte · abgerufen am 14. August 2026
  5. ÉCLAT Brown Sugar & Gardenia Eau de Parfum – Produktseite mit INCI-Liste · ÉCLAT GmbH · abgerufen am 14. August 2026
  6. Decadent Amber – Produktseite · The Dua Brand · abgerufen am 14. August 2026

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Die Ratgeber-Beiträge entstehen in der Redaktion von DupeVergleich – auf Basis der eigenen Datenbank mit gemessenen Preisen, Nähe-Bewertungen und Duftprofilen sowie der jeweils unter dem Text genannten Quellen. Redaktion

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