Die IFRA-Regeln: Wer bestimmt, was in ein Parfum darf
Eichenmoos, Cumarin, Lyral: Warum Klassiker heute anders riechen als vor zwanzig Jahren.
von DupeVergleich · · 9 Min Lesezeit
Seit dem 1. August 2026 dürfen in der EU nur noch kosmetische Mittel neu in Verkehr gebracht werden, die eine deutlich längere Allergenliste auf dem Etikett tragen als bisher. Wer in den nächsten Monaten eine neue Parfumverpackung umdreht, findet dort Stoffnamen, die vorher nicht dastanden. Verboten wird dadurch nichts – es ändert sich nur, was deklariert werden muss.
Das ist ein guter Anlass, zwei Dinge auseinanderzuhalten, die in Duftforen ständig durcheinandergeraten. Das eine heißt IFRA und ist kein Gesetz. Das andere ist die EU-Kosmetikverordnung und ist eines. Wenn jemand schreibt, ein Duft sei „von IFRA kaputtgemacht“ worden, meint er meistens beides gleichzeitig und trennt es nicht.
Dass sich etwas verschoben hat, steht auch in unseren eigenen Zahlen. Von den 54 Düften unserer Datenbank, die vor 1980 erschienen sind, führen 27 Eichenmoos in der Notenliste – genau die Hälfte. Von den 380 Düften ab 2020 sind es 25, also 6,6 Prozent. Insgesamt haben wir 4308 Originale erfasst, für 1437 davon liegt ein Erscheinungsjahr vor.
Zwei Regelwerke, und nur eines ist Gesetz
Die International Fragrance Association wurde 1973 gegründet, sitzt in Genf und unterhält ein Büro in Brüssel. Sie ist ein Branchenverband, kein Amt: sieben multinationale Vollmitglieder, 23 nationale Verbände und zwölf unterstützende Mitglieder (Stand Oktober 2022). Die toxikologische Datenbasis liefert ihr das Research Institute for Fragrance Materials. Was dabei herauskommt, sind die IFRA Standards – ein System der Selbstregulierung, nicht bindendes Recht.
Die Standards kennen drei Formen. Ein Verbot bedeutet, dass ein Material gar nicht als Riechstoff verwendet werden soll. Eine Beschränkung erlaubt es bis zu einer Höchstmenge. Eine Spezifikation lässt es zu, wenn das Material bestimmte Reinheitskriterien erfüllt. Entscheidend ist der zweite Fall, und dort das Detail, das am häufigsten übersehen wird: Beschränkungen gelten nicht pauschal, sondern nach Produktkategorie. Feinparfümerie ist Kategorie 4 – hydroalkoholische Produkte, die punktuell auf unrasierte Haut kommen. Eine Bodylotion wird großflächig und täglich aufgetragen und liegt deshalb strenger. Derselbe Stoff kann im Parfum in einer Konzentration erlaubt sein, die in der Lotion längst unzulässig wäre.
Die Standards erscheinen in nummerierten Amendments. Die öffentliche Standards Library der IFRA lässt sich danach filtern; sie reicht vom 4. bis zum 51. Amendment und ist frei einsehbar, jeder Eintrag mit CAS-Nummer und eigenem PDF. Die dahinterliegenden Sicherheitsbewertungen des RIFM sind dagegen nicht durchgängig frei zugänglich – ein Kritikpunkt, der dem Verband regelmäßig gemacht wird.
Formal ist all das freiwillig. Wirksam wird es über die Lieferkette: Die Vollmitglieder der IFRA sind die Häuser, die Riechstoffe herstellen und fertige Kompositionen an die Marken verkaufen. Wer als Marke ein Konzentrat einkauft, bekommt es IFRA-konform geliefert, mit Konformitätserklärung. Eine Marke, die dagegen verstoßen wollte, müsste ihre Rohstoffe an dieser Kette vorbei beschaffen. In der Praxis ist der Standard damit so verbindlich wie ein Gesetz – nur ohne Parlament, ohne Amtsblatt und ohne Klageweg.
Was die EU tatsächlich verboten hat
Rechtlich bindend ist in der EU die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Ihr Anhang II ist die Verbotsliste, Anhang III regelt Beschränkungen und Kennzeichnung. Was dort steht, gilt – unabhängig davon, was die IFRA empfiehlt. Drei Änderungen dieser Anhänge erklären den größten Teil dessen, was Sammler als Reformulierung wahrnehmen.
Die erste ist die Verordnung (EU) 2017/1410. Sie nahm drei Stoffe in Anhang II auf: HICC, also 3- und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd, unter dem Handelsnamen Lyral bekannt, sowie Atranol und Chloratranol. Ab dem 23. August 2019 durften entsprechende Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht, ab dem 23. August 2021 nicht mehr bereitgestellt werden. Die lange Frist begründet die Verordnung ausdrücklich mit dem aufwendigen Verfahren der Neuzusammensetzung von Duftstoffen.
Hier liegt das häufigste Missverständnis: Eichenmoos ist nicht verboten. Atranol und Chloratranol sind zwei Bestandteile des Eichenmoos-Extrakts, und nur sie stehen auf der Liste. Der Extrakt darf weiterhin verwendet werden – er muss nur so aufgearbeitet sein, dass die beiden Stoffe nicht mehr enthalten sind. Genau das ändert den Geruch, weil mit ihnen ein Teil der bitteren, feuchten Härte verschwindet, die den klassischen Chypre-Untergrund ausgemacht hat.
Die zweite ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1902. Sie nahm 23 Stoffe in Anhang II auf, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft worden waren – darunter unter Eintrag 1666 den Stoff 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd mit der CAS-Nummer 80-54-6, besser bekannt als Lilial. Sie gilt seit dem 1. März 2022. Lilial war ein maiglöckchenartiger Standardbaustein in Hunderten von frischen und blumigen Kompositionen. Sein Verbot hat mit Duftstoffallergie nichts zu tun, sondern mit der CMR-Einstufung – ein anderer Prüfweg, gleiche Folge für die Rezeptur.
Die dritte ist die Verordnung (EU) 2023/1545, und sie verbietet gar nichts. Bisher mussten 24 einzelne Duftstoffe namentlich auf der Verpackung stehen; die Verordnung fügt 45 neue Einträge hinzu. Die Schwellen sind niedrig: 0,001 Prozent in Produkten, die auf Haut oder Haar verbleiben, 0,01 Prozent in Produkten, die abgespült werden. Bis zum 31. Juli 2026 durften Produkte nach altem Stand in Verkehr gebracht werden, bis zum 31. Juli 2028 dürfen Restbestände noch bereitgestellt werden. Grundlage ist eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit von 2012, die 56 weitere Stoffe benannte, die beim Menschen nachweislich Allergien ausgelöst haben.
Cumarin gehört in diese dritte Kategorie. Es ist nicht verboten, sondern beschränkt und kennzeichnungspflichtig. In unseren Notenlisten taucht es nur 22-mal namentlich auf, seine bekannteste natürliche Quelle Tonkabohne dagegen 337-mal; zusammen mit den Varianten führen 405 Originale eine Tonka- oder Cumarinnote. Wer aus der Deklaration auf ein Verbot schließt, liest die Liste falsch herum: Dass ein Stoff auf dem Etikett steht, heißt, dass er drin sein darf.
Was das mit dem Chypre gemacht hat
Eichenmoos ist in unseren Daten fast ausschließlich eine Basisnote: 165 Nennungen in der Basis, fünf im Herzen, neun ohne Ebenenangabe. 231 Originale führen Eichenmoos oder Moos überhaupt. Sortiert man die Düfte mit bekanntem Erscheinungsjahr nach Jahrzehnten, ergibt sich ein Bild mit einem klaren Bruch.
| Epoche | Düfte | davon mit Eichenmoos | Anteil |
|---|---|---|---|
| vor 1980 | 54 | 27 | 50,0 % |
| 1980er | 54 | 26 | 48,1 % |
| 1990er | 83 | 16 | 19,3 % |
| 2000er | 240 | 15 | 6,3 % |
| 2010er | 626 | 47 | 7,5 % |
| ab 2020 | 380 | 25 | 6,6 % |
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind die alten Jahrgänge dünn besetzt – 54 Einträge vor 1980 gegen 626 aus den 2010ern. Wir erfassen, was heute gehandelt und gesucht wird, wir führen kein Archiv. Zweitens beschreibt eine Notenliste, wie ein Produkt vermarktet wird, nicht seine Rezeptur. Steht in einem Duft von 2024 „Eichenmoos“, verbirgt sich dahinter in aller Regel ein Moosakkord, nicht der Flechtenextrakt in der Dosierung von 1975.
Der Einbruch zwischen den 1980ern und den 2000ern ist trotzdem zu deutlich, um Zufall zu sein. Woher genau er kommt, lässt sich aus unseren Daten nicht beantworten – er liegt jedenfalls zeitlich vor den EU-Verboten von 2017. Dasselbe Muster zeigt der Akkord: 23 der 54 Düfte vor 1980 sind bei uns als Chypre eingeordnet, in den 2000ern sind es drei von 240, ab 2020 einer von 380. Über alle Jahrgänge hinweg haben wir 48 Chypres, gegen 993 süße und 972 würzige Düfte.
Wie so ein Duft aufgebaut ist, zeigt Guerlain Mitsouko, das Eau de Parfum zu 152 Euro für 75 ml. In unserer Notenliste steht Eichenmoos in der Basis mit der höchsten Gewichtung, darüber Pfirsich im Herzen, darüber Bergamotte und Zitrusfrüchte im Kopf – der Bau, den man seit über hundert Jahren Chypre nennt. Die Bewertung liegt bei 8,0 aus 944 Stimmen, die Haltbarkeit bei 8,3 von 10. Diese Werte sind Selbsteinschätzungen von Käufern, keine Labordaten; das gilt für alle Community-Zahlen in diesem Text.
Was das für Dupes heißt
Ein Dupe ist rechtlich ein kosmetisches Mittel wie jedes andere. Nach Artikel 4 der Kosmetikverordnung darf ein solches Produkt in der EU nur bereitgestellt werden, wenn eine in der Union ansässige verantwortliche Person benannt ist; bei eingeführten Produkten ist das grundsätzlich der Einführer. Von den 17 Häusern, die in unserer Datenbank Dupes führen, sitzen acht in Deutschland, zwei in Großbritannien, je eines in den Niederlanden und in Spanien, der Rest in den USA und der Karibik. Wo niemand diese Rolle übernommen hat, gibt es in der EU auch niemanden, der für die Einhaltung von Anhang II geradesteht.
Der praktisch wichtigere Punkt ist ein anderer. Ein Dupe, der 2026 abgefüllt wird, wird nach den Regeln von 2026 gebaut. Er kann nicht enthalten, was in der Fassung von 1975 steckte – Lyral und Chloratranol sind für den Dupe-Hersteller genauso verboten wie für Guerlain. Ein Dupe auf einen alten Chypre reproduziert deshalb bestenfalls die heutige Reformulierung des Originals. Wer liest, ein Dupe komme „näher ans Vintage“ als die aktuelle Verkaufsflasche, sollte das entsprechend einordnen: Beide arbeiten aus demselben beschnittenen Kasten.
Konkret wird das bei Rochas Femme von 1989, einem Chypre mit Eichenmoos in der Basis, dazu Benzoe, Amber, Moschus, Patchouli, Leder und Vanille, im Herzen Garten- und Gewürznelke. Bewertung 8,0 aus 303 Stimmen, Haltbarkeit 8,3. Das Original kostet 85 Euro für 100 ml, also 85 Cent pro Milliliter. Wir führen dazu sechs Dupes von zwei Anbietern.
| Anbieter | Größe | Preis | pro ml |
|---|---|---|---|
| ÉCLAT | 55 ml | 19,95 € | 36 ct |
| ÉCLAT | 55 ml | 24,95 € | 45 ct |
| Perfume Parlour | 60 ml | 36,20 € | 60 ct |
| Perfume Parlour | 60 ml | 36,20 € | 60 ct |
| ÉCLAT (Probe) | 5 ml | 4,00 € | 80 ct |
| ÉCLAT (Probe) | 5 ml | 4,00 € | 80 ct |
Die Ähnlichkeitswerte dieser sechs liegen zwischen 89 und 92 Prozent. Diese Zahl ist bei uns ein Markenquerschnitt – wie nah die Produkte eines Anbieters im Mittel an ihre Vorlagen kommen –, kein Messwert für den einzelnen Flakon. Die Haltbarkeitsangaben, 78 bis 97 Prozent der Haltbarkeit des Originals, sind redaktionelle Einschätzungen, keine Messung. Bei einem Duft, dessen prägender Rohstoff regulatorisch beschnitten wurde, sind beide Zahlen mit besonderer Vorsicht zu lesen. Ein Dupe kann hier nur so nah an den Klassiker kommen, wie der Klassiker selbst noch an sich herankommt.
Was in dieser Debatte regelmäßig untergeht: Die Beschränkungen entstehen nicht, weil jemand alte Parfums nicht mag. Sie entstehen, weil einzelne Stoffe Kontaktallergien auslösen, und eine einmal erworbene Duftstoffallergie geht nicht wieder weg. Das erklärt, warum die Kennzeichnungsschwelle bei 0,001 Prozent liegt, und warum die Listen eher länger werden als kürzer.
Wer heute einen Klassiker bestellt, bekommt die Fassung, die den Regeln von heute entspricht – die alte gibt es nur noch auf dem Sammlermarkt, ungeprüft und meist überlagert. Und wer den Dupe daneben legt, vergleicht ihn mit dieser aktuellen Fassung, nicht mit der Erinnerung an eine andere.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 14. August 2026
- Verordnung (EU) 2017/1410 der Kommission vom 2. August 2017 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 14. August 2026
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1902 der Kommission vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 14. August 2026
- Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung allergener Duftstoffe in kosmetischen Mitteln · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 14. August 2026
- IFRA Standards Library · International Fragrance Association · abgerufen am 14. August 2026
- International Fragrance Association · Wikipedia · abgerufen am 14. August 2026
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